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Martin Stoll, Einwohner zu Rohr, bekennt, daß ihm Hz. Ludwig sein bisher innegehabtes Fallgütlein in ein Erblehen umgewandelt hat, nämlich Äcker in der Zelg gegen die Werre hinab: ungefähr drei M. im Herten-Bruel, zwischen Michael Stolls Acker und der Straße, oben an Günter Haischens Witwe Acker und unten an den Gemeindewiesen, Esfach gen., gelegen, ein Tw. Wiesen in Blapharts Wiesen, zwischen den Äckern von Ulrich Elsässer d.A. und Günter Haischens (Heschens) Witwe, oben an den Grundstücken des Verkäufers selbst und unten am gen. Esfach gelegen, ein 'Fürsal' oben in Laußwiesen zwischen Ulrich Elsässers d.A. 'Fürsal' und den Laußäckern, unten und oben an anderen Wiesen des Verkäufers gelegen,ein 'Fürsal' im Bruel, zwischen Bläsin Grüeben und Georg Sauters von Vaihingen Acker einerseits und Günter Haischens Witwe andererseits, oben an des Verkäufers Wiesenplätzlein und unten an Hans Betzens Anwand-Äckern gelegen. Aus diesen Äckern sind jährlich auf Martini (11. Nov.) in den Kellereikasten zu Stuttgart eine una blösige Gült von 6 Scheffel Dinkel oder 3 Scheffel Hafer, desgl. für Wiesenzins 3 lb 10 ß h zu liefern. Für die Erblichmachung sind 45 fl zu bezahlen, 15 fl in bar und die restliche Summe mit jährlich 8 fl auf Lichtmeß (2. Febr.). Für Handlohn und Weglöse sollen je 2 lb 10 ß h gegeben werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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