Albert [IV. von Toerring], Bischof von Regensburg, bestätigt kraft apostolischer Bevollmächtigung die Wahl des Johannes Nablas zum Abt von St. Emmeram und weist ihn in den Besitz der Abtei ein. S=A. Notariatsinstrument des päpstlichen und kaiserlichen Notars Johannes Müller aus Kronach