Wendel Engster aus Enzweihingen, wegen seiner daselbst zur Nachtzeit begangenen strafbaren Handlungen zu Vaihingen gef. und schwerer Strafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und Gönner begnadigt und auf künftiges Wohlverhalten hin freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich fortan ordentlich, still und redlich zu verhalten, von allen unehrenhaften Handlungen abzustehen und jeden bei seinen zuständigen Gerichten bleiben zu lassen. Er bürgt zur Sicherheit für die Einhaltung dieser Verschreibung mit 50 fl und stellt drei seiner Verwandten als Bürgen, die vor Schultheiß und Gericht zu Enzweihingen unterpfandsweise ihr Haus samt Hofraite und allem Zubehör daselbst in der Mühlgasse einsetzen. - Bürgen: 1) Hans Mutschler 2) dessen Ehefrau Elsa Herzog 3) Wilhelm Sayler.