Gall Müller, B. zu Neuffen, wegen Unbotmäßigkeit gegen seine Obrigkeit im Turm zu Nürtingen gef., daselbst vor dem Stadtgericht beklagt, und, nachdem er ein offenes Schuldbekenntnis abgelegt, den beteiligten Vogt zu Neuffen in seiner Ehre rehabilitiert und versprochen hatte, dies auch vor dem Stadtgericht Neuffen zu tun, dazu verurteilt, in den Turm gelegt und nicht eher ausgelassen zu werden, bis er eine U.-Verschreibung errichtet hätte, worin ihm verboten sein sollte, hohe und niedere Wehr zu tragen, außer einem abgebrochenen Brotmesser, gelobt unter Eid, diesen Urteilsartikel zu erfüllen und schwört U. Müller war nach der unlängst vom Herzog in Stadt und Kellerei Neuffen veranstalteten Musterung abends um 9 Uhr in bezechtem Zustand ohne jede Ursache vor das Haus des Vogts zu Neuffen, Caspar Egkhart, gelaufen, hatte diesen wider Pflicht und Eid herausgefordert und einen roten Bösewicht gescholten, woraus leicht großer Aufruhr und Blutvergießen hätte entstehen können, hätte der Vogt als seine Obrigkeit seine Amtsgewalt wahrgenommen.