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Jerg Thötin, B. zu Nürtingen, wegen aktiver Beteiligung am Bauernaufstand aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf sein Gnadengesuch und die Fürbitten seiner Freunde unter den Bedingungen wieder eingelassen, zum Abtrag seiner Handlung ein ziemliches Strafgeld zu erlegen, fortan keine Wehr und Waffen mehr zu gebrauchen, und alle offenen Zechen zu meiden, gelobt unter Eid, diesen Bedingungen nachzukommen und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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