Mainz, 1603.11.23. (Richter Adam Ebersheim). Vertrag zwischen den Vormündern der nachgelassenen Kinder des Peter Ried (den B. Hans Faudt, Krahnknecht, und Konrad Betz, Loher) und Johann Carbens nachgelassener Tochter, jetzt Frau des Wolf Balthasar Hamman, wegen 60 fl. Legat, die Johann Carbens Frau Margreth den genannten Pupillen am 26.8.1683 testamentarisch verschafft hat, und 20 fl., die Hans Schmitt im gleichen Testament verschafft wurden und von ihm freiwillig den gleichen Pupillen überlassen worden sind. Wolf Balthasar Hamman verspricht nunmehr, die 60 fl. bar zu zahlen, ferner, sobald er sein Haus zum Pfau (Pfahen) verkaufen kann, auch die 20 fl. Z.: Balthasar Hamman und Hans Schmitt.

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