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Georg Moser, Ratsherr, Felix Roschmann, Stadtschreiber, und Michael Sulzer, Renovator, alle Bürger zu Schwäbisch Hall, entscheiden als verordnete Schiedsleute über die Ansprüche der Kläger in dem vor dem reichsstädtischen Rat anhängigen Rechtsstreit: Hans Horlacher zu Otterbach, die Brüder Kaspar und Hans Feuchter zu Altenhausen und Gschlachten- oder Rauhenbretzingen (bretzingen), Jörg Rössler zu Altenhausen, Michael Holzmann zu Rückertsbronn, Kilian Mörlin, Bürger zu Schwäbisch Hall, Michael Horlacher und Hans Baumann, beide Bürger daselbst und zur Zeit verordnete Vormünder der nachgelassenen ehelichen Kinder des Kaspar Gretter und der Tochter des Paul Bauer, sowie schließlich Georg Rössler und Hans Bühler, beide zu Veinau, als Vormünder der nachgelassenen Kinder des Melchior Hofmann von Bühlerzimmern, alle Kläger, ./. die Gemeinde Bühlerzimmern (Bilriedtzimmern), Beklagte, um die Höhe der den Klägern am dortigen Großen und Kleinen Zehnten zustehenden Bezugsrechte.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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