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Hzg. Joh. Friedrich zu Württemberg verzichtet auf das Eigentums- und Lehenschaftsrecht von 72 Jauchert der Freihofer zu Faurndau gegen erlegte 1736 fl.
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Hzg. Joh. Friedrich zu Württemberg verzichtet auf das Eigentums- und Lehenschaftsrecht von 72 Jauchert der Freihofer zu Faurndau gegen erlegte 1736 fl.