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Ruprecht, Landschreiber des Landgerichts Amberg, gibt an der Landschranne Nappurg (1) als Landrichter des Pfalzgraf Johann von der Pfalz in der Klage des Allt der Katzstarffer gegen Heinrich den Linberger um dessen Gut in Scho(e)naw(e) (2), das derzeit der O(e)ttel innehat, sowie dessen übrige Besitzungen in der Oberpfalz, die dem Kläger für 75 Gulden rheinisch verpfändet waren u. die dieser verkaufen wollte, wogegen die beklagte Seite Einspruch erhoben hatte, da das genannte Gut in Scho(e)naw(e) (2) u. ein Gut in Ga(e)rtenrew(e)t (3) der Ehefrau des Beklagten als Heiratsgut u. Morgengabe im Wert von 160 Gulden verschrieben worden war, nach Prüfung der von beiden Seiten vorgelegten Urk. Gerichtsbrief dahingehend, dass das Heiratsgut der Ehefrau des Beklagten ausgenommen bleibt, während die Ansprüche des Klägers aus den anderen Besitzungen des Beklagten abgegolten werden. S: Landgericht Amberg. A: Ruprecht: Landschreiber des Landgerichts Amberg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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