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HansZeyr(Zeir)aus Oppelsbohm, wegen seiner aufsässigen, leichtfer tigen Drohreden wider Bernhard Fried, Untervogt zu Winnenden, und Michel Buck, Schultheiß zu Oppelsbohm, im Gefängnis der Herzogin Sabine von Württemberg zu Winnenden gef., jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten auf künftiges Wohlverhalten mit der Auflage freigel., binnen acht Tagen einen "großen Frevel" zu bezahlen, fortan keine Wehr mehr zu tragen (wie ihm schon zuvor einmal auferlegt worden war), auch offene Wirtshäuser zu meiden, und schwört U. Er stellt zehn gen. Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Falle des Bruchs dieser Verschreibung auf obrigkeitliche Mahnung wieder ins Gefängnis einzuliefern, andernfalls 200 fl zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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