Adalrich und seine Ehefrau Regilkind schenken dem Kloster St. Stephan (ad altare sancti Petri) einen Weinberg [in Würzburg] am Neuberg. Sie behalten sich das Nutzungsrecht auf Lebenszeit vor und verpflichten sich, dafür jedes Jahr 5 Schillinge an das Kloster zu entrichten. Dieser Zins fällt zunächst an den Konvent. Stirbt einer der Eheleute, dann soll er zur Begehung von dessen Seelgedächtnis verwendet werden. Nach dem Tod beider Eheleute können ihre Erben den Weinberg weiterhin bewirtschaften. Sie müssen dann davon dem Kloster jährlich 0,5 Pfund Zins entrichten, wovon dort Jahrtage für die beiden Schenker begangen werden sollen. Zeugen: Libolf, Kadelhohc, Heinrich, Rutwic, Burkhard, Suippoto, Wicman, Reginhart, Beringer, Adalrich, Engilbracht, Regil, Rudolf, Wolfgang, Wolfram und viele andere. Aussteller: Adalrich und seine Ehefrau Regilkind. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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