Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat erscheinen der Ulmer Bürger und Kattundrucker Jonas Schwarz als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Katharina Barbara Benzinger von Memmingen als Braut. Begleitet werden sie von dem Vorgesetzten der Schneiderzunft Johann Peter Blumenschein und dem Gehbergwirt [abgegangene Wirtschaft Zum Gähen Berg, Bereich Lautengasse 4 (ehemals Eichelesgasse 8)] Gottfried Brenner als Pfleger des Sohnes des Bräutigams Georg Christoph aus seiner ersten Ehe mit der verstorbenen Anna geborene Wintergerst sowie dem Perückenmacher Josef August Dommeyer als Beistand der Braut. Die Brautleute haben dem Rat einen zwischen ihnen am 21. Juli 1794 geschlossenen Ehevertrag [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 669] vorgelegt und um dessen Bestätigung gebeten, da der Sohn des Bräutigams noch minderjährig ist und somit unter der Pflegschaft des Rats steht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Bestimmungen des Ulmer Stadtrechts ausgefertigt wurde und eine angemessene Versorgung für den Sohn des Bräutigams aus erster Ehe vorsieht. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.