Martin Hanold, Bäcker in Langenau [Alb-Donau-Kreis], bekennt, dass ihm die Pfleger Sigmund Baldinger und Franz Ritter sowie der Hofmeister Philipp Zallinger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] ein Feldlehen des Spitals in Nerenstetten [Alb-Donau-Kreis], das Leuckerlehen genannt wird, zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 2 Imi Roggen und 2 Imi Hafer nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können das Erbrecht an dem Lehen an geeignete Personen, die den Pflegern und dem Hofmeister genehm sind, verpfänden oder verkaufen. Kommt es auf diese oder auf eine andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber ein Zehntel des Werts des Lehens als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Bei unsachgemäßer Bewirtschaftung oder Säumnissen in der Lieferung der Abgaben können Pfleger und Hofmeister das Lehen einziehen.