Andreas Butz, sesshaft zu Nürtingen, etliche Tage zu Nürtingen gef., weil er wider göttliches und obrigkeitliches Gebot unter bedenkenloser Verletzung seiner ehelichen Pflichten unlängst nachts zwischen 10 und 11 Uhr in das Haus des Jerg Knapp, als dieser auf Wache abwesend war, eindrang und in der Kammer an dessen Weib ein derart schändliches Ansinnen stellte, dass diese zur Rettung ihrer Ehre ein Geschrei erheben musste, wodurch ein großer Zulauf entstand, jedoch auf seine Bitte begnadigt und unter der Bedingung freigelassen, dergleichen Handlungen sein Leben lang nicht mehr zu begehen und sich zu bessern, gelobt eidlich, den Artikeln der Begnadigung nachzukommen und schwört U.