Revers des Zinsbriefs des Hans Göttling, Einwohner zu Boll, über die Aufnahme einer Hauptgült in Höhe von 100 Gulden mit einem jährlichen Zinssatz von 5 Gulden; Verschreibung von verschiedenen Gütern als Sicherheit; Tilgung innerhalb der nächsten 3 oder 4 Jahre, jährlich fällig am St. Georgstag