Streit um die Heranziehung der berg. Ritterschaft zu den extraordinären Defensionalsteuern. Die Appellanten, die sich zugleich zu Fürsprechern der von Kriegen und Steuern belasteten Landbevölkerung machen, erklären, angesichts der langdauernden Kriegszeiten und der hohen Kosten, die jedes Land zur Anstellung von Reitern und Fußvolk aufbringen müsse, handle es sich um eine Frage des allgemeinen Wohls (casum salutis et necessitatis publicae), in der Steuerprivilegien, die sie darüber hinaus auch besäßen, nicht greifen könnten, sondern bei der alle zu den Lasten beitragen müßten. Dies sei von ihnen auf mehreren Landtagen vorgetragen und die Steuern seien von ihnen nur unter diesem Vorbehalt aufgebracht worden. Ihre Appellation richtet sich gegen den neuen Landtagsschluß (Jülich 1599), in dem zur Aufbringung der bewilligten 25000 Rtlr. zwar die Geistlichen mit dem 6. Pfennig beitragen sollten, für die Ritterschaft aber auf deren Steuerfreiheit verwiesen wurde. Sie gehen davon aus, daß der angekündigte ritterschaftliche Beitrag des 2. oder 5. Pfennigs je 100 Tlr. freien Einkommens wie bisher auch nicht erbracht werde. Die Appellaten machen Formfehler bei der Ladung geltend und verweisen auf ihre Steuerprivilegien.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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