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Bürgermeister, großer und kleiner Rat und Bürger der Stadt Ulm räumen den Grafen Konrad und Friedrich zu Helfenstein das Recht ein, Helfenstein, Geislingen und die übrigen abgetretenen Stücke ihrer Herrschaft um 60.000 Gulden zurückzukaufen.
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Bürgermeister, großer und kleiner Rat und Bürger der Stadt Ulm räumen den Grafen Konrad und Friedrich zu Helfenstein das Recht ein, Helfenstein, Geislingen und die übrigen abgetretenen Stücke ihrer Herrschaft um 60.000 Gulden zurückzukaufen.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Bü 128
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Helfenstein, Grafschaft
Helfenstein, Grafschaft >> 9. Beziehungen zur Reichsstadt Ulm >> Beziehungen zur Reichsstadt Ulm, Teil 35 >> Specifikation der in anno 1626/27 von Graf helfensteinischer Seite in aula Caesarea produzierten, jedoch bereits anno 1396, quoad contractum antichreticum et usuras cum annexis, perjuratam transactionem kassierten Dokumente mit anderen ex parte senatus Ulmensis cum temporis extrajudicialiter ad informandem dero zweien alleruntertänigsten Bericht-Schreiben de 1627 bis 1629 angestoßenen Beilagen junctis quibusdam aliis novissime iure tandem repertis documentis (Druck)
1396 Juli 4 (Ulrich)
Urkunden
Siegler: Stadt Ulm; Stadt Esslingen; Stadt Biberach