Diemo (Dieme) von Gomaringen vergleicht sich mit seinem Bruder Friedrich wegen der Verleihung der Kirchenpfründe zu Gomaringen dahin, dass dieselbe das nächste Mal von ihm selbst, dann zwei Mal von Friedrich oder seinen Erben - aber nur zu 3/4, während das 4. Viertel ihm oder seinen Erben zustehe - und von da an von ihnen beiden oder ihren Erben gemeinschaftlich soll verliehen werden.