A: Landgraf Ludwig von Leuchtenberg, Landrichter und Pfleger zu Auerbach. S: Landgericht Auerbach. E: Abt Wernher des Klosters Michelfeld. Betreff: Gerichtsbrief in der Klage von E gegen Hans Schuster, Beständer eines Hofs zu Büchenbach, wegen eines jährlichen Zinses, den dieser seit geraumer Zeit schuldig blieb. Als E den Ausstand in der Güte von ihm nicht bekommen konnte und ihn deshalb pfänden lassen wollte, widersetzte sich Schuster dem "mit wehrender Hand freventlich und gewaltsam". Antwort des Hans Schuster: Er habe sich gegen die Pfändung nicht gewaltsam gewehrt, sondern die mit der Pfändung Beauftragten gütlich ersucht, ihm sein Vieh stehen zu lassen, und ihnen erklärt, dass er sich mit dem Abt gütlich vertragen wolle. Auch habe nicht er, sondern hätten seine Vorfahren die Zinsen hinterstellig gemacht, weshalb man diese bei ihnen und nicht bei ihm suchen möge. Urteil: Hans Schuster als Besitzer des Hofs habe bis zum nächsten Landgericht die ausstehenden Zinsen und Gülten auszurichten. Täte er dies nicht, soll ihn der Abt von Michelfeld wohl pfänden lassen.

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Staatsarchiv Amberg
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