Peter Kalmbach, B. zu Wildberg, wegen Beteiligung an den Bauernunruhen aus Furcht vor Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten begnadigt, zum Untertanen wieder angenommen und zu Frau und Kindern eingelassen, erneuert seine Erbhuldigung und gelobt eidlich, sich fortan gehorsam, fromm und wohl zu verhalten, wider Land und Herrschaft Württemberg weder heimlich noch öffentlich zu handeln, sich auch keinem Aufruhr mehr anzuschließen, sondern Empörungen unverzüglich anzuzeigen, allein der Partei der Obrigkeit und Ehrbarkeit anzuhängen, heimliche Zechen, Gesellschaften und 'Winkelzusammenkünfte' zu meiden, Wehr und Harnisch dem Vogt abzuliefern und außer einem Brotmesser keine mehr zu tragen. Er setzt zur Sicher heit unterpfandweise für 20 fl ein: sein Haus zu Wildberg unten in der Stadt und ein Krautgärtlein auf der Au in den mittleren Gärten, ferner 7 Kannen und ein Webstuhl. Bm. und Gericht zu Wildberg erkennen, daß der Herrschaft damit Sicherheit geleistet sei.