Gf. Rudolf von Sulz, Hofrichter des Hofgerichts zu Rottweil, verkündet auf Klage des Abts Leonhard zu Adelberg, daß Michel Mock zu Stetten mit Urteil in die Acht des Hofgerichts erklärt und als offen verschrieben Ächter aus dem Frieden in den Unfrieden verkündet wurde.