Fridericus Gaudorn von Gelnhausen (Geilnhusen), Vikar am St.-Georg-Altar zu Wertheim (vicarius sancti Georii in parrochiali ecclesi Wertthem) stiftet zu Ehren Gottes, der Jungfrau und besonders der Heiligen Jacobi Alphie apostoli, Vincencii, Valentini necnon Anthonii einen Altar, dessen Patronat er sich auf Lebenszeit vorbehält und danach dem jeweils regierenden Grafen zu Wertthem bestimmt. Der Patron hat innerhalb Monatsfrist nach Erledigung des Benefizes einen geweihten oder spätestens nach einem Jahr zu weihenden Priester als Vikar zu präsentieren. Nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit tritt bischöfliche Provision ein. Der Vikar hat die Residenzpflicht und muß besonders an Sonn- und Feiertagen dem Pfarrer bei Vespern, Metten und Messen im Ornat assistieren. Außerdem hat er an seinem Altar 4 mal wöchentlich Messe zu lesen, nämlich montags und mittwochs ein Amt für alle verstorbenen Gläubigen, samstags und sonntags zu gegebenen Anlässen. Muss montags oder mittwochs wegen Fasten das Amt ausfallen, muß es vorher oder nachher gehalten werden. Dienstags, freitags und samstags ist das Messelesen am Altar beliebig. Der Vikar kann sich in den Messen vertreten lassen. Für jede versäumte von den 4 Pflichtmessen soll ihm der Pfarrer mit 10 d strafen. Solange mangels eines geeigneten geweihten Priesters der Altar einem vorerst noch nicht geweihten übertragen ist, sind die 4 wöchentlichen Messen durch einen anderen Priester zu halten, oder der Vikar trägt die genannte Buße. Will sich ein angenommener Vikar der Residenzpflicht nicht unterziehen, so ist ihm das Benefiz nicht zu übertragen, sondern eine andere Person nach der Dotationsurkunde dem Diözesan zu präsentieren. Ebenso sollen die Patrone für einen widersetzlichen Vikar einen neuen präsentieren, sofern er nicht nach 2 Monaten gefügig wurde. Versäumen sie den Termin, so tritt bischöfliche Provision ein. Feiertags wie werktags hat der Vikar dem Gottesdienst nicht ohne Chorrock und Chorhut beizuwohnen. Die Güter, womit der Stifter das Benefiz fundiert, sind folgende: Zu Greußenheim (Grüßen) die sog. Heynischen gut, die er von Grafen Johannes in Wertheim gekauft hat. Hiervon zinst Gret Wißleryn jährlich 10 Mesten Korn. Die übrigen Kolonen in Greußenheim (Grußen) entrichten jährlich zwischen Mariae Himmelfahrt und Mariae Geburt 8 Malter Korn, 8 1/2 Malter 3 1/2 Mesten Weizen, 3 1/2 Malter weniger 1/2 Meste Hafer (Würzburger Maß), 44 ß (wovon 1 ß = 6 d gilt), 103 Würzburger d, 8 Fastnachtshühner und 2 1/2 Martinshühner. Von denselben Gütern sind im superiori Alterhem fällig: 13 Simmer Korn (sumerina, im Kaufbrief aber metzen, s. XV, 49), 1/2 Malter Weizen (Wertheimer Maß) 30 d und 1 Fastnachtshuhn, wie das der Kaufbrief des Grafen Johannes enthällt. Von dem sog. Fronhof in Tiefenthal (Diffental) kaufte er urkundlich 10 Malter Korn. In Nassig (Naßa prope Wetthem) kauft er ein Hofgut mit Zubehör von dem Wagner Johannes Feyser; hiervon entfallen jährlich für den Vikar zu St. Jakob: von dem Hof, den Reynhardus Ranck bebaut, 4 Malter Korn, 96 d, 3 Fastnachtshühner und 2 Sommerhühner; Johannes Kopp in Ödengesäß (Osengeseß) gibt jährlich 10 Simmer Korn und 10 Simmer Hafer (Wertheimer Maß), 20 d und 1 Fastnachtshuhn; der Hof Woltzen Schumans in Nassig (Naßa) gibt 40 d; der Hof Johannis Schumans daselbst 40 d; die Güter Heyncherin 5 d; Die Hube Husen Cuntzin 5 d; Cuntz Kopp von seinen Gütern im Unterdorf zu Naßa 60 d und 2 Fastnachtshühner; Fritz Scher von einem Wiesenstück 1 Tornosen. In den genannten Gütern zu Nassig (Naßa) hat der Aussteller alles weltliche Recht. Dafür das Pfarrer und Vikare zu Wertheim den St. Jakobs-Vikar zur Präsenz der Vigilien und Messen zulassen, muß er ihnen jährlich 2 fl. geben oder einen aufgerechneten Wert aus den Gütern des letztgenannten Dorfes. Weiter hat der Austeller für das Benefiz gekauft: 3 Viertel Wingert, vormals Rummels gehörig, in Kreuzwertheim (arena Cruc Wertthem); von Rudolfus Horandt und Margaretha, dessen Gattin einen Hof in Wertheim bei dem Hof der Herren in Bronnbach, von weltlichen Lasten befreit, 4 Tornoßen zinsend (s. StAWt-G Rep. 13 Lade XV Nr. 51).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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