Thomas Tybis, klevischer Richter zu Ringenberg (Ringenborch), Hamminkeln (Hamminckelen) und Dingen, und Euert Isinck, münsterischer Richter zu Brünen (Bruinen) und Dingden bekunden, dass vor ihnen und den Korgenossen Henrich Elberts und Thonnis ther Steinarth im gehegten Notgericht Tydde Hoiffinck für sich und seine Ehefrau Aeltgen bekannte, 1557, November 23 (op s. Clementis dach) für eine bezahlte Summe Geldes an Diederich van Joekeren und Ehefrau Geißken ihre Wiese im Kirchspiel und Gericht Dingden im "Oirtbruick" in der Hälfte des Gutes Vlenpas, die Rutger tho Widdoir zugefallen war, längs der Donckerswiese verkauft zu haben. Wegen Versäumnis rechtzeitiger Siegelung durch den klevischen Droste zu Ringenberg und Richter zu Dingen Aleff van Wielich, den münsterischen Richter zu Brünen und Dingden Euert Isinck und die Korgenossen Johan then Langenhauen und Berndt Werninck wird die Übertragung (laut Transfix) erneut vorgenommen und Währschaft geleistet. Siegelankündigung der beiden Richter. Unterschrift des Sekretärs Ried. Gegeuen...den achten tagh des maents novembris. deutsch

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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