Graf Burkhard von Hohenberg (Burkart von Hohenberc) gibt seine lehensherrliche Einwilligung dazu, dass Gero von Lichtenstein dem Kloster Bebenhausen den halben Teil des Zehntens von Dusslingen (Tusselingen) um 75 Pfund Heller verkauft, wofür ihm derselbe den bisher eigentümlich besessenen Hof in Feldhausen (Velthusin) als Lehen aufträgt und wiederum von ihm empfängt.