Lienhart Kuppinger, ehemaliger Schultheiß zu Dettenhausen, gefangengesetzt, weil er als Schultheiß die Brüder Jerg und Hanns Schunk von Dettenhausen, die Hanns Hemerlin tödlich verwundet hatten, nicht gefangengenommen und dem Oberamtmann zu Böblingen überantwortet hatte, verpflichtet sich, 50 Pfund Heller guter Landeswährung als Strafgeld zu geben, auch die Atzung und alle Kosten zu bezahlen, bei Rechtsansprüchen seinerseits an herzogliche Untertanen diese vor keine fremden Gerichte zu ziehen und sie nicht zu "dringen" und schwört Urfehde