Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag über einen Hof zu Boppard namens "zum Birnbaum" (Birnban). Nach dem Tod des Hofmeisters Hermann Boos (Bossen) von Waldeck nahm der Pfalzgraf gemäß Testament dessen hinterlassenes Hab und Gut, inklusive liegender und fahrender Habe, an sich, wozu auch der besagte Hof mit Zugehör gehörte. Dann nahm aber Hermanns Witwe, Katharina von Eltz, mit ihrem neuen Ehemann, dem Ritter Johann von Breidbach (Preitbach), den Hof an sich mit Zins, Gülten, Gütern und vorhandenem Wein. Außerdem stellte sie Forderungen wegen Hermanns übriger Hinterlassenschaft. Die pfalzgräflichen Räte konnten zwischen Johann von Breidbach, der nach dem Tod seine Ehefrau Katharina deren Forderungen übernommen hat, Folgendes vereinbaren: Johann bekommt für seine Dienste den genannten Hof zu Boppard mit Zugehör, Zinsen, Gülten und Wein zu freiem Erbe zugestellt. Hof und Zugehör sollen frei und ledig sein. Dafür verzichtet er gegenüber dem Pfalzgrafen freiwillig auf alle Forderungen an dem Erbe von Hermann Boos. Sollten andere Personen wegen des Erbes Forderungen erheben, will er die Sache des Pfalzgrafen vertreten und diesen schadlos halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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