Wilhelm, Herr zu Rappoltzstein (Rappoltstein) und Hoheneck, oberster Hauptmann und Landvogt, bittet Bürgermeister und Rat zu Freiburg, die dem verstorbenen Bernhartd [sic!] von Bollwilr (Bollweiler/Bollwiller) jährlich geschuldeten Zinsen einzubehalten bis festgestellt wird, welcher der Erben desselben, darunter Anthenig von Wessenberg, bezugsberechtigt sei. uff sonnentag nechst vor sanct Dyonisien tag