Alle unkonventionsmäßigen Silbersorten sollen völlig entfernt werden, außer den württembergischen Groschen, den alten und neuen Kreuzern und halben Kreuzern, an Schiedmünze keine anderen Sorten, und an größeren Silbermünzen, außer den französischen ganzen und halben Laubtalern, nichts als die auf den Konventionsfuß ausgemünzten Gelder im Handel und Wandel kursieren