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Die Gemeinde Obertürkheim erteilt der Herrschaft einen Lehenrevers, betr. den Heldhof daselbst aus dem sie sich verpflichtet eine jährliche Gült von 17 lbh zu entrichten, ferner Losung der aus dem genannten Hof verkauften Güter, sowie Handlohn und Weglöse aus solchem zu verkaufenden Gut.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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