Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er wegen der treuen Dienste des Ritters Bernhard von Bach (+) und der Dienste, die dessen Erben dem Pfalzgrafen noch leisten mögen, Bernhards Witwe und Kinder in seinen und der Pfalz Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, sie zu schützen und zu schirmen, solange sie im Fürstentum der Pfalz ihre Wohnung nehmen und ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen wollen. Kurfürst Philipp weist seine Vögte und Schaffner zu Ortenberg und Offenburg sowie seine Ober- und Unteramtleute, Diener und Untertanen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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