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Landratsamt Meppen (Bestand)
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Nds. Landesarchiv, Abt. Osnabrück (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Behörden des Staates und der kommunalen Verwaltung >> 1.1 Regionale Verwaltung >> 1.1.4 Preußische Zeit ab 1885 und niedersächsische Zeit >> 1.1.4.1 Allgemeine Verwaltung, Vertretungskörperschaften >> 1.1.4.1.2 Untere Verwaltungsebene
1815-1941
Geschichte des Bestandsbildners: Der Landkreis Meppen ging nach der Annexion Hannovers 1866 durch Preußen aus den ehemaligen hannoverschen Ämtern Meppen und Haselünne hervor. Der Kreis Meppen wurde am 1. April 1885 gebildet, wobei ein Teil des Amtes Haselünne dem Kreis Hümmling zugeordnet wurde. Vor 1815 war er Teil des Herzogtum Arenberg-Meppen, welches 1803 aus Teilen des Niederstiftes Münster entstand.
Im Jahre 1930 setzte sich der Kreis Meppen aus 63 Gemeinden zusammen, von denen Haselünne und Meppen Städte waren. Diese sind hier in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt: Altenberge, Altharen, Andrup, Apeldorn, Bakerde, Bokeloh, Bookhof, Borken, Bramhar, Bückelte, Dalum, Dörgen, Eltern, Emmeln, Fehndorf, Felsen, Flechum, Geeste, Groß Dohren, Groß Fullen, Groß Hesepe, Hamm, Haren, Stadt Haselünne, Hebelermeer, Helte, Hemsen, Herzlake, Hesepertwist, Holthausen, Huden, Hülsen, Hüntel, Klein Dohren, Klein Fullen, Klein Hesepe, Klosterholte, Lage, Lahre, Landegge, Lehrte, Lindloh, Lohe, Lotten, Stadt Meppen, Neuenlande, Osterbrock, Raken, Rühle, Rühlertwist, Rütenbrock, Schöninghsdorf, Schwartenberg, Schwartenpohl, Schwefingen, Teglingen, Varloh, Versen, Vormeppen, Wachendorf, Westerloh, Westrum, Wesuwe.
Außerdem bestand im Landkreis Meppen bis zu seiner Aufhebung in den 1920er Jahren der Gutsbezirk Engelbertswald.
Bei der preußischen Kreisreform von 1932 wurden bei der Zusammenfassung der Landkreise Aschendorf und Hümmling zum Landkreis Aschendorf-Hümmling die zum Landkreis Hümmling gehörenden Gemeinden Ahmsen, Groß Berßen, Klein Berßen, Groß Stavern, Klein Stavern, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen und Wachtum sowie die zum Landkreis Aschendorf gehörenden Gemeinden Emen und Tinnen in den Landkreis Meppen eingegliedert. Am 1. Oktober 1934 wurden die Gemeinden Schwartenpohl und Wachendorf aus dem Landkreis Meppen in den Landkreis Lingen umgegliedert.
Geschichte des Bestandsbildners: Landräte
Clemens August Behnes (1885–1900)
Georg Behnes (1900–1923)
Friedrich Fehrmann (1923–1933)
Fritz Schubert (1933)
Werner Zimmermann (1933–1940)
Berthold Walther (1941–1945)
Friedrich Emmert (1945)
Hermann Plate (1945–1946)
Hermann Kerckhoff (1946, 1955, 1965)
Bestandsgeschichte: Rep 450 Mep I Landratsamt Meppen
Der Aktenbestand des Landratsamtes Meppen setzt sich zusammen aus der Ablieferung des Landratsamtes vom Jahre 1948 (Akz. 3b/48) und den Akten aus Rep 122 VIII B und C, soweit sie provenienzgemäß zum Landratsamt gehören. Am Schluß des Findbuches sind die Akten des Landratsamtes, Zwangswirtschaft (früher Rep 122 VIII 8) angefügt, die die kriegswirtschaftlichen Maßnahmen für die Jahre 1914/23 betreffen.
Ergänzend ist stets das Findbuch des Kreisausschusses Meppen heranzuziehen.
Osnabrück, den 17. Januar 1953
gez. Schröter
Bestandsgeschichte: Rep 450 Mep II Landratsamt Meppen
Durch Gesetz vom 6. Mai 1884 wurde die für die östlichen Provinzen Preußens am 13. Dezember 1872 (Neufassung vom 19. März 1881) erlassene Kreisordnung mit Wirkung vom 1. April 1885 auch in der Provinz Hannover eingeführt. Demzufolge traten an "Stelle der bisherigen Kreise und Amtsbezirke" als Verwaltungsbezirke die neugebildeten Kreise.
Zum Kreis Meppen gehörten danach das Amt Meppen und das Amt Haselünne mit Ausnahme der Gemeinden Ahmsen, Groß Berßen, Klein Berßen, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen und Wachtum, die Teil des Kreises Hümmling wurden.
An der Spitze der Verwaltung des Kreises stand der vom König ernannte Landrat, der als Organ der Staatsregierung die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung und der Polizeiverwaltung bzw. Polizeiaufsicht führte. Als Vorsitzender des Kreistages und des Kreisausschusses leitete er die Kommunalverwaltung des Kreises, war also gleichzeitig Organ der staatlichen und der Selbstverwaltung.
Bestandsgeschichte: Diese Kreisordnung war, abgesehen von einigen Änderungen des Wahlrechts zum Kreistag, bis nach 1945 gültig.
Für den Kreis Meppen ergab sich im Jahr 1932 eine gebietsmäßige Veränderung, als laut Verordnung vom 27. September 1932 die Gemeinden Ahmsen, Groß Berßen, Klein Berßen, Herßum, Holte, Lähden, Lastrup, Vinnen, Wachtum; Groß Stavern, Klein Stavern, Tinnen und Emen, die Teil des im gleichen Jahr aus den Kreisen Aschendorf und Hümmling neuzubildenden Kreises Aschendorf-Hümmling waren, in den Kreis Meppen eingegliedert wurden.
Der "Übergang der bisherigen landrätlichen Verwaltung auf die Kreise" wurde mit dem Erlaß des Niedersächsischen Ministerpräsidenten (vom 14. Oktober 1947) auf den 1. April 1946 festgesetzt; den Abschluß der Neuordnung der Kreisverwaltung bildete das am 31. März 1958 erlassene Gesetz zur "Niedersächsischen Landkreisordnung".
Dieses Findbuch setzt das Repertorium Rep. 450 Mep I fort. Der Bestand umfaßt Akten des Preußischen Landratsamtes, also die Zeit zwischen 1885 und 1946. Einzelne Akten beginnen schon vor dieser Grenze, da sie als Vorakten in das neugebildete Landratsamt übernommen wurden.
Bestandsgeschichte: Der vorliegende Bestand setzt sich zusammen aus den Akzessionen 7/57 und 7/68. Diese umfaßten Akten des Landratsamtes, des Kreisausschusses und ihrer Nachfolgebehörde, der Kreisverwaltung Meppen, für die jeweils eigene Findbücher angefertigt wurden.
Da die Kreisverwaltung die Akten des Landratsamtes zum Teil fortführte, wird es im Zweifelsfalle nötig sein, auch dort nachzusehen.
Als Gliederung wurde das für die Ordnung der Landratsämter verbindliche Schema übernommen, nur mit einigen Änderungen dort, wo es sich als unzureichend erwies. Auch nicht besetzte Gruppentitel erscheinen deshalb in der Gliederung, um die Einheitlichkeit des Schemas und deshalb leichtere Übersicht zu gewährleisten.
Kassiert wurden ca. 9 Fach Akten, bei denen eine Aufbewahrung nicht sinnvoll erschien. Es handelt sich dabei hauptsächlich um Jagdabschußpläne, Brandberichte und Anträge auf Genehmigungen von Einzelhandelsgeschäften.
Osnabrück, im August 1969
gez. Grasse
766 Verzeichnungseinheiten (16 Regalmeter)
Bestand
Literatur: Gesetz-Sammlung für die Königl. Preußischen Staaten, 1884 Nr. 17, S. 181 ff. Preußische Gesetz-Sammlung, 1932 Nr. 55, S. 317. Amtsblatt für Niedersachsen, 1947 Nr. 20, S. 201 ff. Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 1958 Nr. 6, S. 17 ff.
Literatur: Werner Franke / Jósef Grave / Heiner Schüpp / Gerd Steinwascher (Hrsg.): Der Landkreis Emsland. Geographie, Geschichte, Gegenwart. Eine Kreisbeschreibung. Meppen 2002, 931 Seiten Karl-Eberhard Nauhaus: Das Emsland im Ablauf der Geschichte. Sögel 1984 Roswitha Poppe: Bau- und Kunstdenkmäler im Kreise Meppen. Meppen 1974
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.