Otto Wilhelm von Gebsattel zu Bischofsheim an der Röhn und Lewenhan, fürstlich würzburgischer Amtmann zu Fladungen und Auersberg, verkauft durch Rückkauf Ludwig d. Ä. Grafen zu Leonstein und Wertheim seine von seinem Voreltern ererbten gräflich Wertheim'schen Mannlehen, nämlich: 12 Malter Korn (Carstatter Maß) zu Billingshausen; 1 1/2 ß 3 D daselbst; 10 Malter Korn auf dem Wertheimerischen Zehnten zu Nassig, ausgetauscht gegen die Holzmühle, jährlich aus der Wertheimer Rentei geliefert; 8 Malter Weizen vom Morstatshof zu Nilashausen, laut zweier alter Kaufbriefe eigen, 4 Malter 2 Simmer Korn von der Mühle und einem anderen Lehen daselbst, 5 Malter Hafer, 2 1/2 ß 1 1/2 D, 1 Fastnachtshuhn und 1 Martinshuhn zu Niklashausen; 3 Malter Hafer zu Kembach, 1 Malter Hafer vom Zehnten daselbst, 1 fl. 6 ß 4 alte D, ferner 7 Fastnachtshühner; 4 Gänse, 1 Martinshuhn und 8 Sommerhühner daselbst; zu Holzkirchhausen ein drittel am Weinzehnten, ebenso am kleinen Zehnten, an Rüben, Kraut, Erbsen, Linsen, Flachs, Obst, Hühnern, Gänsen, Kälbern u. a.; 15 ß 4 D zu Duttenbrunn, dazu 3 Fastnachtshühner. Von dem Kaufpreis - 3300 fl. Landeswährung, der fl. zu 60 Kr. oder 15 Batzen gerechnet - hat der Graf gleich bei Abschluß des Kaufs 500 fl. gezahlt (StAWt-G Rep. 5 Lade IX, N Nr. 14), sodann 1400 fl. sub dato durch den Renteiverwalter Niclas Wolff zu Wertheim gegen Quittung. Den Rest, 1400 fl., zahlt er mit der üblichen Pension (5 %) auf Cathedra Petri nächsten Jahres. Die Pension fällt weg, wenn die Zahlung bereits auf Johann Baptist erfolgt. Somit setzt der Verkäufer den Käufer in die Geware ein und überweist an ihn die Schöffen des Gerichts zu Kembach und die Zinsigen. Der Käufer erhält über das Kaufgut noch ein maßgebendes, besiegeltes spezifiziertes Register.