Martin Schürer von Dachtel, gefangengesetzt wegen Diebstahls in Dachtel und anderer Sachen und zu Pranger, Rutenstreichen und Ohrenabschneiden verurteilt, schwört, zu Pranger, Rutenstreichen und Landesverweisung begnadigt, außer Landes zu gehen über den Lech und ohne Erlaubnis des Statthalters und Regenten nicht zurückzukehren