Eberhard von Grumbach als Obmann eines Schiedsgerichts bestehend aus Gottfried von Stettenberg genannt Schetzlein, Ortolf von Milz sowie den Würzburger Bürgermeistern Johannes Wolz und Urban Lutz beurkundet einen von ihnen gefällten Schiedsspruch im Streit zwischen Abt Berthold [Gunther] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg auf der einen Seite sowie Friedrich Stetzing genannt Schreiber und seiner Ehefrau, wohnhaft in Kolitzheim, auf der anderen Seite wegen des Hofes und des Hofmannes des Klosters in Kolitzheim: Das Kloster soll Friedrich Stetzing 12 Gulden als Abfindung bezahlen. Damit sollen alle seine Ansprüche an das Kloster abgegolten sein, Beide Parteien verpflichten sich, diesen Schiedsspruch anzunehmen und einzuhalten. Gescheen am sonntag nach Assumptionis Marie 1457. Aussteller: Eberhard von Grumbach. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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