Konrad von Neuroth (Nuweroide), der Junge, bekennt, wegen der Ansprüche und Forderungen, die er an Dietrich und Gerhard Grafen zu Sayn, Gebrüder, gehabt und worüber er mit ihnen zu Fehden gekommen, gänzlich gesöhnt und geschieden zu sein; sollten dieselben jedoch mit Reinhard Herrn zu Westerburg und zu Schaumburg, der sein Landherr sei, zu Fehde kommen, so solle er diesem, so oft dies geschehe, helfen dürfen, ohne dadurch seinen Eid zu verletzen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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