Abt Wolfhard von St. Emmeram verkauft die Weinzierlrechte auf drei Rieben am Berg in Schwabelweis - zwei neben dem Weingarten der Sigenhofer, einer neben dem Kürsner - die alle zur Küsterei des Klosters gehören, an Konrad Vörstl von Tegernheim, der und dessen Nachkommen die Rechte nach Lehenrecht von St. Emmeram empfangen und jährlich ein Drittel des Weins an das Kloster leisten sollen (siehe den Revers Konrad Vörstls vom gleichen Tag Nr. 1461). S=A