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Revers des Schenken Otto, Herrn von Erbach-Michelstadt, über die Belehnung durch Kurfürst Ludwig IV. von der Pfalz mit folgenden Gütern, Schlösser...
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A 5 Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen
Aktivlehen (Lehns- und Adelsbriefe) von Hessen-Darmstadt und anderen Rechtsvorgängern der Großherzöge von Hessen >> 4 Buchstabe E >> 4.9 von Erbach
1443 März 19
Kurpfalz
Pergament, angehängtes Siegel fehlt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: dinstag nach dem sontag als man singet in der heyligen kirchen Reminiscere
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Revers des Schenken Otto, Herrn von Erbach-Michelstadt, über die Belehnung durch Kurfürst Ludwig IV. von der Pfalz mit folgenden Gütern, Schlössern und Dörfern zu Mannlehen: einem Viertel an Mannlehen und Kirchensätzen, die zur Herrschaft Erbach gehören, der halben Stadt Michelstadt mit Zubehör, ausgenommen den von Dieter Rauch gekauften Hof mit seinem Zubehör, einem Viertel an Zent und Halsgericht zu Michelstadt, dem halben Dorf Steinbach samt Zubehör, ausgenommen das Gericht, dem halben Asselbrunn mit Zubehör, dem ganzen Dorf Erbuch mit Zubehör, dem halben Dorf Eulbach mit Gericht und Zehnten samt Zubehör, mit eineinhalb Höfen zu Dorf-Erbach samt Zubehör, einem Hof zu Stockheim mit Zubehör samt zwei Hofstätten, dem Dorf Schönau, dem Viertel am Gericht und andrem dort, dem Dorf Ebersberg, dem halben Gericht und andrem dort, dem Viertel am Dorf Hesselbach, ausgenommen das Gericht, dem halben Dorf Sensbach mit Zubehör, Gericht und Zehnten, einem Sechstel an einem Hof zu Nieder-Sensbach, der Hälfte des Zehnten zu Beerfelden, dem Achtel am Dorf Falken-Gesäß samt Zehnten und Gericht, dreieinhalb Huben und einem Drittel Zehnten zu Erlenbach, dem Viertel des Dorfes Olfen samt Zubehör, einer Hube samt Zubehör und einem Teil am Gericht Güttersbach, zwei halben Huben zu Hüttenmosa samt Zubehör, einer Hube mit Zubehör zu Hiltersklingen, einem Viertel am Dorf Roßbach mit Zubehör, einer Hube an einem Viertel von Finkenbach mit Zubehör, dem Wald bei Hinterbach mit Zubehör, dem Wald bei Güttersbach gen.Spessart, dem Wald zu Hiltersklingen, Kailbach und Galmbach mit allem Zubehör, Gericht und andrem, dem Dorf Rehbach samt Zubehör, zwei Huben und einem Gericht zu Ober-Kinzig, eineinhalb und acht Hofstätten sowie einem Eigengericht zu Langenbrombach, dem halben Schloss Reichenberg samt Zubehör, und zwar dem Viertel Zentgericht, seinem Fronhof, der zu diesem Schloss gehört, samt Zubehör, dem halben Dorf Reichelsheim samt Zubehör, dem halben Dorf Eberbach samt Zubehör, zwei Huben, einem Viertel und dem halben Gericht zu Laudenau, dem halben Dorf Winterkasten samt Zubehör, Gericht, Zehnten und andrem, dem Dorf Gumpen auf der einen Seite mit allem Zubehör, Gericht, Zehnten und andrem, fünfviertel Gut zu Gumpen in den langen Erlen samt Zubehör, dem Dorf Erzbach mit halbem Gericht und Zubehör, einer halben Hube, zwei Teilen am Zehnten zu Nieder-Unter-Ostern, dem Hof und Viertel des Guts zu Fronhofen samt Zubehör, einem Viertel am Dorf Bockenrod mit Zubehör, einer Hube und einem Gericht auf dem Wasen, der Hälfte von Beerfurt auf der anderen Seite des Bachs samt Zubehör, einem Viertel Gut samt Zubehör zu Beerfurt diesseits des Bachs mit Zubehör, der Hälfte des Schlosses Schönberg und einem Viertel der zum Schloss gehörenden Güter, nämlich Dorf Schönberg, Zotzenbach, Dorf Elmshausen mit Zubehör, Dorf Wilmshausen, einer Hube zu Reichenbach, Hohenrode wüst, Grauelbach, Gronau mit Zubehör, Dorf Scheuerberg, Dorf Mitlechtern samt Zubehör, Scharbach, Rimbach, Zell, Ober-Laudenbach mit Zubehör, außerdem den Fuldischen Lehen 1/4 Dorf Brensbach mit allem Zubehör am Zoll, 1/2 Dorf Kainsbach mit Zubehör sowie eineinhalb Huben, einem halben Hof und einem Drittel am Zehnten zu Ober-Klingen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Siegelankündigung des Ausstellers.
Druck: Ausfertigung der Belehnung bei Simon Nr. CCXLVIII S.250-253, ehem. Samtarchiv Erbach
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.