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Bm., Gericht und Rat zu Stuttgart danken Hz. Ludwig für die Beisteuer von 4500 fl zum Bau des neuen Lazaretts oder Gebrechenhauses in der Heusteige sowie für ein zugunsten dieses Hauses gestiftetes Hauptgut in Höhe von 3000 fl, das sie von den fürstl. Räten und Kirchenkastenverwaltern Konrad Engel und Matthäus Heller in LW empfangen. Sie verpflichten sich, die vom Herzog genehmigte Lazarettordnung einzuhalten, das Haus samt Garten, Brunnen und allem Zubehör aus dem jährlichen Einkommen zu unterhalten, die 3 000 fl und andere gestiftete Mittel dem Lazarett nicht zu entfremden sondern zugunsten der Kranken sicher gegen landläufigen Zins anzulegen und jederzeit zwei taugliche Pfleger, die nicht Gericht und Rat angehören, zu bestellen, um jährlich vor den Deputierten des Herzogs und der Aussteller Rechnung zu legen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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