Hans Schnyder, Sohn des Xanderbeck aus Stuttgart, wegen Diebstahls im Rückfall daselbst gef., jedoch wiederum begnadigt und mit der Auflage freigel., das Fürstentum Württemberg unverzüglich zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nicht mehr zu betreten, gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen, und schwört U. H. Schnyder war schon zuvor wegen Diebstahls die Stadt Stuttgart verboten worden, anläßlich des Einritts des Kaisers in Stuttgart war er jedoch begnadigt worden.