Rudolf von Rückingen reversiert, als Träger seiner Ehefrau Guda, Tochter des Henne von Rüdigheim (+), gegenüber Pfalzgraf Friedrich I. über ein fuldisches Burglehen zu Otzberg. Dieses hat vormals Johann von Rüdigheim, Bruder der Guda, von Pfalzgraf Ludwig IV. (+) getragen. Es folgen Bestimmungen zum Empfang des fuldischen Burglehens nach dem Tode Friedrichs I. durch seinen Sohn Philipp und beider Erben sowie eine nähere Beschreibung der zum Lehen gehörigen Güter und Gefälle zu Auerbach und Zwingenberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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