Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass die [Grafen] von Lützelstein vor Jahren das Dorf Birsingen [= Burscheid/Bourscheid] um eine Jahrgülte an den von Odratzheim (Adrotz-) wiederlöslich verschrieben hatten und das Dorf als Erbe in den Besitz seines Getreuen Moritz Jungzorn, Ritter und Schultheiß zu Rosheim, gelangt war. Nachdem der Pfalzgraf diesem die Lösung verkündet hatte, hat Moritz dargelegt, dass ihm eine solche zu "ungelegenheit und beswerniß" gereiche, weswegen Kurfürst Philipp davon derzeit abgestanden hat und sich mit ihm wie folgt geeinigt hat: Kurfürst Philipp verschreibt Moritz und seinen Erben das Dorf Birsingen im Amt Lützelstein um 120 Pfund Straßburger Pfennige mit genanntem Zubehör wiederlöslich zu Nutzung und Gebrauch als Pfandgut. Die armen Leute sollen dabei nicht höher beschwert werden, haben den Pfandherren zu huldigen und sollen ihnen mit Geboten, Verboten, Gefällen, Diensten usw. aufwarten. Die Erbhuldigung gegenüber der Pfalz bleibt für den Fall einer Lösung vorbehalten. Kurfürst Philipp will die Inhaber gleich anderen Rittern und Knechten in dem Besitz schirmen und rechtlich handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder vor den gewiesenen Instanzen genügt. Dagegen sollen die Inhaber bei keiner anderen Herrschaft um Rechtsbeistand ersuchen, wenn dies dem Fürsten oder seinen Untertanen "schedlich" ist. Die Inhaber dürfen das Dorf oder zugehörige Leute, Güter und Nutzungen nicht ohne Zustimmung des Pfalzgrafen veräußern, verpfänden oder belasten. Der Aussteller behält sich die Lösung um 120 Pfund Pfennige unter schriftlicher oder mündlicher Ankündigung vor, wonach das Dorf als Eigengut wieder an die Pfalz fallen soll. Die Inhalte der Wooge und Weiher und ausstehende Nutzungen kommen den Inhabern bei einer Abkündigung zu. Nach dem Empfang der 120 Pfund Pfennige sollen die Inhaber dem Pfalzgrafen innerhalb von zwei Monaten Eigengüter, die der Pfalz und dem Amt Lützelstein am nächsten gelegen sind, in derselben Höhe auftragen und als Burglehen zu Lützelstein empfangen. Der Pfalzgraf verzichtet auf Moritz' Lebtag auf eine Rücklösung des Dorfes, wogegen Moritz ihm jederzeit nach bestem Vermögen gerüstet aufwarten und dienen soll. Sollte eine alte Urkunde des von Odratzheim (Adratz-) von den Grafen von Lützelstein auftauchen, soll diese kraftlos sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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