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Kloster- und Stiftsgutverwaltungen
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Bezirksbehörden des Kirchenguts und der Universität
Überlieferungsgeschichte
Unter dem Einfluss der Reformation wurden die unter württembergischer Vogtei stehenden Klöster und Stifte (außer Zwiefalten und Ellwangen) aufgehoben. Ihre Herrschaften und Besitzungen vereinigte man jedoch - wie auch die anderer kirchlicher Institutionen - administrativ nicht mit dem landesherrlichen Kammergut, sondern richtete eine besondere Verwaltung unter Aufsicht des Kirchenrats ein (vgl. die Vorbemerkung von 1248 und A 280).
Anstelle der 14 großen Mönchsklöster schuf man ¿Klosterämter¿, die wie weltliche Vogtei- oder Oberämter staatliche Hoheits- und Verwaltungsaufgaben wahrnahmen. Die Funktion der Prälaten - Nachfolger der Äbte - beschränkte sich zwar im wesentlichen auf die Leitung der Klosterschulen, die Mitgliedschaft im Landtag und eine gewisse Mitwirkung bei der Kirchenleitung, die Lokalverwaltung hingegen besorgten weltliche Klostervögte, die seit 1759 den Titel Klosteroberamtmann führten. Aus den Frauenklöstern entwickelten sich ¿Klosterhofmeistereien¿, aus den Chorherrenstiften ¿Stiftsverwaltungen¿, die ohne Vertretung im Landtag waren und sich im wesentlichen auf die Güter- und Einkünfteverwaltung beschränkten. Die ¿Klosterpflegen¿, die den Außenbesitz der Klöster verwalteten, löste man im Laufe der Zeit zum Teil von den Klosterämtern und unterstellte sie dem Kirchenrat unmittelbar, zum Teil aber blieben sie in Personalunion mit den Klosterämtern verbunden. Für die ehemaligen Priesterpfründen und Altarvermögen schuf man die ¿Geistlichen Verwaltungen¿ und für die Universitätsgüter die ¿Universitätspflegen¿. In Heidenheim und Mühlacker wurden am Ende des 18. Jahrhunderts selbständige Forstverwaltungen für Klosterwälder eingesetzt.
Inhalt und Bewertung
In die Archivbestände der Klosterverwaltungen gingen folgende drei, ihrer Entstehung und Art nach verschiedene Schriftgutteile ein:
1) Die Klosterarchive aus vorreformatorischer Zeit: Es sind ganz überwiegend Urkundenarchive, die zum Teil kurz nach der Aufhebung, zum Teil in den folgenden Jahrzehnten und zum großen Teil wohl erst 1614-1620 ins fürstliche Archiv übernommen wurden. Dort gliederte man sie den betreffenden Membra ein. Als die Klöster 1629/30 und 1635 restituiert wurden, verlangten sie auch die Herausgabe ihrer Archive. Nach dem Wiederanschluss an Württemberg (1643-1649) nahmen die wegziehenden Mönche zahlreiche Dokumente mit, und viele davon konnten erst nach langer Zeit, große Teile erst 1868-1889, manche bis heute nicht zurückerlangt werden.
2) Ausleseschriftgut württembergischer Zentral- und Lokalbehörden über die Klöster und Klosterverwaltungen: Bereits bei der ersten bekannten Gliederung des fürstlichen Archivs um 1504 wurden nach dem Korrespondenten- oder topographischen Prinzip Membra als Pertinenzbestände für die einzelnen Klöster und Stifte gebildet. Sie enthielten Dokumente über das Verhältnis und die Beziehungen des Herzogtums zu den damals noch bestehenden Klöstern. Im 16., 17. und - in geringem Maße - im 18. Jahrhundert erweiterte man die Membra durch Zugänge seitens der zentralen Behörden und durch Einzelablieferungen der Klosterämter und Stiftsverwaltungen.
3) Registraturgut der lokalen Kloster- und Stiftsverwaltungen: Die Akten und Bände dieser Behörden gelangten 1806 an die Oberämter und Kameralämter als Nachfolgebehörden (oder an städtische Stellen). Teile davon, vielfach nur geringe Reste, überwiegend aus der Zeit um 1650-1806, wurden seit Beginn des 20. Jahrhunderts an die staatlichen Archive in Ludwigsburg abgegeben. Die dort gebildete Beständereihe wurde 1969 ins Hauptstaatsarchiv umgelagert. Die übrigen Teile der ehemaligen Klosteramtsregistraturen - es sind die größeren - sind vernichtet worden, verlorengegangen oder an kommunale Stellen gekommen. Die alten Klosterarchive und die Auslesearchivalien wurden bereits im 16. Jahrhundert im fürstlichen Archiv vermischt und werden seitdem als einheitliche Bestände (Membra) behandelt. Die Amtsregistraturen blieben bis jetzt größtenteils davon gesondert, doch gab ihnen K. O. Müller dieselben Signaturen wie den Membra. In dieser Übersicht sind sie durch ein zugesetztes ¿L¿ (das an die frühere Lagerung in Ludwigsburg erinnert) unterschieden.
Die Membra, die ihrer Entstehung nach Urkunden- und Auslesebestände sind, enthalten überwiegend Einzelschriftstücke vom 14.-17. Jahrhundert, die seit je chronologisch als Serien oder Betreffserien abgelegt waren. Als man sie im letzten Jahrhundert neu verzeichnete, behielt man dieses Prinzip bei, gliederte den Hauptteil der Dokumente in topographische Serien (nach einzelnen Orten) und, was sich dabei nicht unterbringen ließ, in Betreffserien, meist unter folgenden Titeln:
Beziehungen zu Papst und Kirche,
Beziehungen zu Kaiser und Reich,
Allgemeine Geschichte,
Güterverwaltung.
Die Amtsregistraturen, soweit sie von den Kameral- und Oberämtern abgeliefert wurden, verzeichnete großenteils K. O. Müller in den Jahren 1924-1932 in vorläufiger Weise.
Mehrere Bestände, vor allem die der Kloster- und Universitätspflegen, bestehen nur aus wenigen dünnen Faszikeln. Da solche Kleinstbestände das Gesamtbild des Archivs unübersichtlich machen, wäre zu überlegen, ob sie nicht in sinnvoller Weise anderen angeschlossen werden sollen. Die 6 Universitätspflegen (A 543-548 a) könnten zu einem einzigen Bestand vereinigt, die Klosterpflegen etwa den Mutterklöstern zugeordnet werden. Die 5 Büschel der Klosterpflege Heilbronn sind, um ein Beispiel anzuführen, ohnehin erst im Archiv dem Bestand des Klosters Lichtenstern entnommen worden (A 487). Wie aus den Beständen der weltlichen Bezirksbehörden löste man auch aus denen der Klöster und Stifte ¿Selekte¿ heraus, um bestimmte Schriftgutreihen in besonderen Beständen zu vereinigen. Es handelt sich um folgende Selekte, die je nach Zusammensetzung in die A- oder H-Gruppen eingeordnet sind:
Geistliche Zins- und Haischbücher in A 468
Geistliche Leibeigenenbücher in A 468 a
Ämterrechnungen in A 303
Reskripten- und Berichtsbücher in A 304
Amtsprotokolle in A 306
Kopialbücher in H 14
Kaiserurkunden in H 51
Illuminierte Urkunden in H 52
Lagerbücher in H 102, 104
Die Bestände der Geistlichen Verwaltungen blieben einer älteren Beständeordnung gemäß bei denen der weltlichen Bezirksbehörden. Das widerspricht freilich den Prinzipien der 1937 geschaffenen Gesamtgliederung, die sich an den Behördenaufbau anlehnt, denn die Geistlichen Verwaltungen waren wie die Klosterämter Bezirksbehörden der Kirchengutsverwaltung. Die Akten der Universitätspflegen, die ebenfalls zunächst bei den weltlichen Ämtern eingereiht waren, wurden aus denselben Gründen auf Veranlassung von w. Grube um 1960 der Abteilung der Klosterbestände angeschlossen (A 543-548 a).