Herzog Ulrich von Württemberg entscheidet durch seinen Landhofmeister und seine Räte einen Streit zwischen dem Kloster Murrhardt und der Stadt Bottwar wegen der Besteuerung klösterlicher Güter in der Stadt und bestimmt, daß das Kloster für alle seine Güter innerhalb von Zwing und Bann der Stadt jährlich 25 lb h zu bezahlen habe. Außerdem soll das Kloster nach altem Herkommen der Stadt bei der Unterhaltung der Wege und Stege behilflich sein.