Sighard, Sohn des Schätzlein von Weichs, bekundet, dass Abt Alto von St. Emmeram rechtlich erwiesen hat, dass er das Baurecht auf der Hube in Hainsbach, die dem Kloster gehört, nicht versetzen oder verkaufen könne ohne dessen Zustimmung, und verzichtet auf weitere Ansprüche aus dem Baurecht gegenüber dem Kloster. S1: Friedrich Weichser von Traubling. S2: Hiltprant Runtinger, Pfleger von Kelheim