Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Kaspar Knoblauch (Kloblach) von Straßburg in Schirm genomen hat. Der Pfalzgraf versichert, Kaspar gleich anderen Dienern zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt und Kaspar dem nachkommen will. Der Pfalzgraf weist seine Amtleute, Lehnsmannen, Diener und Untertanen um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an, wenn Kaspar darum ersucht. Dafür soll Kaspar jährlich zu Kreuzfindung [03.05.] 3 Gulden Schirmgeld geben und an den pfalzgräflichen Zinsmeister zu Hagenau reichen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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