Mainz, 1628.09.18. (Richter Pfaff). Der B. und Kleber Nikolaus Matern quittiert, als Vormund der nachgelassenen zwei Kinder Heinrich Bremen, den B. Hans Faist über die Rückzahlung von 100 fl. geliehenen Kapitals und 15 Rtl. Aufgeld (wegen der Münzverschlechterung zugestanden). Z.: Wilhelm Lauter und Wilhelm Weber.

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