Vidimus der Stadt Ulm über die Bestätigung des Stuttgarter Landtagsabschieds von 1565 durch Kaiser Rudolf II. vom 5. September 1600 Anfang: "Wir die Aeltern Burger Meister und Rath der Stadt Ulm urkunden und bekennen hirmit gegen Männiglich, daß die Edle, Ehrevöste, Hochgelehrt und weiße Herr, Ulrich Broll..." und weiter: "Wir Rudolph, der Ander, Von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser, tot:tit: biß zu Salins p. bekennen offentlich mit diesem Brieff und thun kund allermänniglich, Nachdem Wir Uns in dem gütlichen Vergleich und Vertrag..." weiter unten: "...daß Wir neben der general Confirmation...auch insonderheit Weyl. Herzog Christophen zu Württemberg und Ihren Landschafft, unterm dato Stuttgartten des fünffzehen hundert und fünff und sechzigsten Jahrs, gehalten und aufgerichtet p.onfirmiren, zu bestättigen und zu erneuern gnädiglich geruheten..." Schluss des Vidimus: "...Geben und geschehen Ulm, Mittwochs den fünffzehenden May von Christi, Unsers lieben Herrn und Seeligmachers Geburt gezählt, Tausend, sechshundert und fünff Jahr."

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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