Die Ulmer Bürgerin Anna Maler vermacht der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm als Schenkung im Todesfall ihr Haus mit Hofstatt, Gärtlein und einem anliegenden Holzhaus in Ulm zwischen den Häusern des Ulrich Füchlin und der Schüchlerin. Ihr steht allerdings das Recht zu, in Notfällen Haus und Hofstatt zu ihren Lebzeiten zu veräußern oder zu verpfänden.