Ratsältere, Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm bekennen: Vor dem versammelten Rat sind der Schwarz- und Schönfärber Philipp Adolf Groß, Bürger in Ulm, als Bräutigam und die ledige Ulmer Bürgerin Anna Barbara Heilbronner als Braut erschienen. Begleitet werden sie von dem Bürger und Schiffmann Johann Jakob Molfenter und dem Bürger und Rosenwirt [ehemalige Wirtschaft Zur Rose, Dreiköniggasse 2] David Müller als Pfleger des Sohnes des Bräutigams Johann Martin sowie dem Pflegamtsknecht Johann Daniel Caspari und dem Torschreiber und Säcklermeister Elias Rumpus als Pfleger der Braut. Sie haben dem Rat einen zwischen den Brautleuten geschlossenen Ehevertrag vom 3. August 1795 [vgl. A Urkunden Heiratsverträge 210] vorgelegt und gebeten, diesen zu bestätigen, da der Sohn des Bräutigams noch minderjährig ist und damit der Pflegschaft des Rats untersteht. Nach Prüfung des Vertrags entscheidet der Rat, dass dieser gemäß den Vorschriften des Ulmer Stadtrechts geschlossen wurde und darin eine ausreichende Versorgung des Sohnes des Bräutigams vorgesehen ist. Daher kann er unter dem Stadtgerichtssiegel ausgefertigt werden und erlangt dann Rechtskraft.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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