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Erzherzog Sigmund und Graf Eberhard d. Ä. schließen eine Einung auf vier Jahre und bereden schiedsrichtliches Verfahren für etwaige Streitigkeit zwischen den Ihrigen (wie WR 4837).
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Erzherzog Sigmund und Graf Eberhard d. Ä. schließen eine Einung auf vier Jahre und bereden schiedsrichtliches Verfahren für etwaige Streitigkeit zwischen den Ihrigen (wie WR 4837).